Film und Kino
Text Bericht 2009
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Bericht
Die Expertengruppe beleuchtete die Frage der kulturellen Vielfalt als komplexes System: Alle diskutierten Elemente stellen Wirkungsfaktoren dar, die ihren Beitrag zur Vielfalt der kulturellen Äusserungen leisten: zur Vielfalt der Produktion und des Angebots einerseits, zur Zugänglichkeit in räumlicher wie in bewusstseinsmässiger Hinsicht anderseits (Bildung, darauf basierend Genussfähigkeit).
Der Filmbereich ist auf Bundesebene namentlich wichtig, weil hier der Bund einen ausdrücklichen Verfassungsauftrag hat, demzufolge er nach dem Filmgesetz »die Vielfalt und Qualität des Filmangebots sowie das Filmschaffen fördern und die Filmkultur stärken« soll.
Digitalisierung der Kinovorführung
Die bevorstehende Digitalisierung der Kinovorführung bietet für die Angebotsvielfalt höchst interessante Perspektiven, aber auch beträchtliche Gefahren: Das Verschwinden materieller Träger (statt Spedition von Filmkopien: Satellitendiffusion) öffnet – technisch gesehen – weltweit jedem Kino jederzeit den Zugang zu jedem Film. Kinos an der Peripherie können sich damit optimal an der Auswertung von Grossproduktionen beteiligen, aber gleichzeitig auch eine vielfältige Palette von Filmen für ein cinéphiles Publikum zeigen. Für viele kleine und Landkinos hingegen wird ohne finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand eine digitale Umrüstung nicht möglich sein. Die exorbitanten Kosten digitaler Projektionsgeräte (bei fraglicher Dauerhaftigkeit, höheren Servicekosten und den teilweise nötigen Umbauten) rufen nach einer innovativen Politik, damit die erforderlichen Investitionen nicht zu einer programmlichen Abhängigkeit führen.
- Um die kulturelle Vielfalt beim Filmangebot weiterhin gewährleisten zu können, muss möglichst vielen Kinos die Türe ins digitale Zeitalter geöffnet werden.
- Um kleinen Filmkunst- und Landkinos die Ausrüstung mit leinwandtauglicher Projektionstechnologie (2k) zu ermöglichen, sind Finanzierungsmodelle und Fördermassnahmen
- zu studieren. Eine fachöffentliche Debatte ist dringend; alle bestehenden, auch öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Modelle müssen diskutiert werden, bevor Weichen gestellt werden.
- Die Förderung der Kinos ist dabei an Qualitätsstandards zu knüpfen: an die Vielfalt ihres Angebots wie an die bild- und tontechnische Qualität.
- Ein Modell zur Finanzierung der Umrüstung auf die digitale Projektion muss direkt zwischen Kinos und Verleihern ausgehandelt werden. Die Kinos müssen die freie Auswahl der Filme behalten.
- Es sind rasch parlamentarische Initiativen gefordert, damit der Bund bei dieser Neugestaltung des Kinowesens zu rascher Tätigkeit verpflichtet wird.
Kinoprogramme und Verleihaktivitäten
Die aktuelle Fokussierung der Förderung auf den marktfähigen Schweizer Film bedrängt die Vielfalt: es leidet die Präsenz von Filmen aus Ländern mit »kleiner Produktion«. Die Studiokinos sind überlastet mit Art-et-essai-Mainstream und Produktionen mit Verleihförderung, die Fragiles und Extravagantes über die Ränder hinaus drängen. Von den vielen wichtigen Filmen des weltweiten Schaffens, die in Locarno oder Nyon zu sehen sind, erscheinen zu wenige – auch auf den spezialisierten – Schweizer Leinwänden.
Es genügt nicht, dass man auf Hunderte Titel verweisen kann, die oft nur für kurze Zeit in den Zentren wie Zürich oder Genf zu sehen waren – man muss landesweit auch die kommerziell weniger erfolgreichen, künstlerisch oder kulturell jedoch wichtigen Filme sehen können.
- Die Angebotsvielfalt auf dem Lande muss (namentlich in Kombination mit der Umstellung auf digitale Projektion) energisch gestärkt werden.
- Die Kinoförderung ist so umzugestalten, dass an allen Orten die Vielfalt an Filmen aus dem weltweiten Gesamtangebot wirkungsvoll unterstützt wird. Die Vorführung von Qualitätsfilmen sollte unabhängig von deren Anteil am Programm einer Leinwand oder eines einzelnen Kinos gefördert werden. Das Kinoförderungsprogramm für Angebotsvielfalt des BAK ist ungenügend.
- Namentlich ist auch die Förderung der Untertitelung zu studieren: landesweite Vielfalt setzt die Verfügbarkeit von Versionen voraus.
- Auch das historische Repertoire muss weiterhin dezentral – mindestens an wichtigen Orten – vorgeführt werden können.
- Die (auch »automatische«) Förderung von Kinos ist von spezifischen qualitativen Leistungen abhängig zu machen. Die Methoden sind unter Begleitung durch eine Fachkommission zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuentwickeln.
- Zu prüfen ist die Schaffung eines Prädikats für den Zugang zur kulturellen Filmförderung.
- Es ist zu untersuchen, ob eine deutliche Reduktion der Kinopreise (auch dank der Einsparungen durch die Digitalprojektion) der Nutzung der Angebotsvielfalt dienen könnte.
Kinoangebot und nichtkommerzielles Kino
Eine Voraussetzung dafür, dass die Vielfalt filmischen Schaffens wahrgenommen und gepflegt werden kann, ist neben einer geografisch breit gestreuten Kinolandschaft – und deren wirtschaftlicher Prosperität – die nicht-gewinnorientierte Filmvorführung. Nicht-gewinnorientierte Kinos (Programmkinos), Filmklubs, Initiativen in Kultur- und Jugendzentren, in kirchlichen Institutionen oder an Schulen sind seit jeher Wegbereiter für Autoren und Filmtraditionen, die später auch kommerziell in Erscheinung treten. Bei der Filmförderung des Bundes und anderer Akteure haben indessen ökonomische Argumente und Entscheidungskriterien die filmkulturellen Bedürfnisse der Angebotsvielfalt in den Hintergrund gedrängt.
- Die Förderpolitik muss zu Gunsten der kulturellen Vielfalt umgebaut werden.
- Die Kulturförderung hat ihrem Namen gerecht zu werden und dem Begriff Kultur erste Priorität einzuräumen. Filmkulturelle Aktivitäten ausserhalb des kommerziellen Kinobetriebs, die der intensiveren Wahrnehmung, dem Dialog mit dem Publikum und der Programmvielfalt dienen, sind gezielt zu fördern.
- Die öffentliche Hand muss das Potential der nicht-gewinnorientierten Filmveranstalter anerkennen und ihre Netzwerke (wie Cinélibre) mit den nötigen finanziellen Mitteln
- ausstatten, um deren Zusammenarbeit zu stärken und weitere Initiativen zu ermöglichen. Damit und dank einem strukturierten strategischen filmpolitischen Diskurs der filmkulturellen Akteure würden die Fördergelder effizienter eingesetzt.
- Es sind Zyklen zu fördern, mit denen Filme, die dank Festivals ins Land kommen, landesweit oder regional gestreut (nach)gespielt werden (wie Films du Sud / Black Movie), ebenso Aktionen wie Roadmovie oder Zyklen wie der Auswahlschau der Solothurner Filmtage.
- Diese Aktivitäten sind ausdrücklich auch zu fördern, wo sie die Filmbildung und Filminitiativen an Schulen und für Jugendliche unterstützen.
- Es sind zeitgemässe Initiativen zu entwickeln, zu prüfen, finanziell geeignet auszustatten und umzusetzen, die einen Zugang des Publikums zur Vielfalt an filmhistorischen Werken ermöglichen.
- Es ist ein Netz von Spielstellen zu schaffen, wo die Werke der Filmgeschichte regelmässig gepflegt werden. Es sind Strategien zu entwickeln, wie die wichtigsten Werke der Filmgeschichte, die in den Archiven lagern, für das Publikum weiterhin zugänglich bleiben. Diese Aktivitäten müssen bei der Förderung von Qualitätskinos hoch gewichtet werden.
Präsenz und Zugänglichkeit des Filmschaffens aus Afrika, Asien und Lateinamerika
Aussereuropäische Filme, die nicht aus Nordamerika stammen, gibt es in den Schweizer Kinos – verglichen mit anderen europäischen Ländern – erstaunlich viele: vor allem dank engagierten kleinen Kinoverleihern und dem von der DEZA subventionierten Verleih trigon-film. In der Regel sind aber die Eintrittszahlen, zumal ausserhalb der Zentren, eher bescheiden. Von den etwa 80 Filmen, die 2009 am Filmfestival von Freiburg zu sehen waren, gelangt gerade nur der Hauptpreisträger in der Schweiz ins Kino.
Im Fernsehen ist die Situation anders: Täglich werden wir mit Bildern vom Süden konfrontiert – es sind aber hauptsächlich Bilder aus europäischer Sicht, über deren Verbreitung westliche Agenturen und Fernsehanstalten entscheiden. Viele Ereignisse, die an sich wichtig sind und ein positives Bild jenseits des Miserabilismus vermitteln, finden kaum Eingang in unser TV-Angebot.
Diffusion
- Der Bund soll alle Verleiher, die aussereuropäische Filme programmieren, angemessen unterstützen, und zwar in einer Grössenordnung, die auch eine gute Werbung für die Filme möglich macht.
- Vom Bund geförderte Kinobetreiber sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an Filmen aus Afrika, Asien und Lateinamerika zu zeigen. Diese Filme sollen attraktiv
- programmiert und nicht bereits nach einer Woche abgesetzt werden, damit sie von der Mund-zu-Mund Propaganda und der publizistischen Reflexion profitieren können.
- Auf die spezifische Situation von kleinen Kinos soll bei den Vorgaben Rücksicht genommen werden.
- Institutionen, die Filme aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die in der Schweiz keine Kinoauswertung finden, für Bildung und Unterricht vermitteln, sollen auch vom Bund unterstützt werden.
Festivals
- Festivals, die sich für die kulturelle Vielfalt einsetzen und mehrheitlich Filme aus Afrika, Asien und Lateinamerika programmieren, sollen gezielt vom Bund gefördert werden.
- Es ist eine koordinierte Unterstützungspolitik der beteiligten Bundesämter zu erarbeiten. Die Förderung soll sich dabei nach der kulturellen Ausstrahlung und nicht nach dem Publikumszulauf richten.
- Mit der Unterstützung der internationalen Filmfestivals soll die Programmierung eines bestimmten Teils von Filmen aus Afrika, Asien und Lateinamerika verknüpft sein.
Fernsehen
- Der fernsehinterne Quotendruck soll für Filme aus Afrika, Asien und Lateinamerika abgeschafft und beste Sendeplätze diesem Filmschaffen zur Verfügung gestellt werden. Für die bestehenden Dokumentarfilm-Sendeplätze soll kein Marktanteilzwang gelten.
- Der kulturelle Bildungsauftrag muss mit einer Stärkung der zuständigen Redaktionen mehr Gewicht erhalten.
- Das Schweizer Fernsehen soll sich engagiert an internationalen (aussereuropäischen) Produktionen finanziell beteiligen, z.B. bei Filmen, die vom Fonds visions sudest unterstützt werden.
Filmbildung
Voraussetzungen für das Wahrnehmen, fürs Wertschätzen und für das produktive Verarbeiten der bestehenden Vielfalt an filmischen Ausdrucksformen sind die Bildung der Sinne sowie Erfahrungen im Umgang mit Werken der Filmgeschichte und mit den ästhetischen Auseinandersetzungen der Gegenwart. Es geht auch darum, bei Schüler das Interesse an anderen Kulturen zu fördern, Neugierde zu wecken und das Verantwortungsgefühl als Mitglieder der Zivilgesellschaft zu stärken.
In unseren Lehrplänen fehlen nach wie vor verbindliche Lernziele und Standards sowie attraktives Unterrichtsmaterial für eine kompetente und aufbauende Förderung der visuellen und medialen Bildung auf allen Schulstufen.
- In allen Lehrplänen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II, müssen verbindliche Standards formuliert sein für die Filmbildung und eine aufbauende Förderung der visuellen Kommunikation.
- In den Übertrittsqualifikationen für höhere Schulstufen sind die Kompetenzen in visueller Kommunikation gleichwertig zu gewichten wie Sprache und Mathematik.
- In der Grundbildung an den Pädagogischen Hochschulen müssen die Kompetenzen im Bereich der visuellen Kommunikation gezielt gefördert und überprüft werden. Für die Lehrerschaft sind von den Pädagogischen Hochschulen verbindliche Bildungs- und Weiterbildungsprogramme anzubieten.
- Ein Fundus an gutem Unterrichtsmaterial zur Filmbildung und zur Förderung der Kompetenzen im Bereich der visuellen Kommunikation ist bereitzustellen und zu propagieren.
- Die pädagogische Begleitung der Festivals ist zu fördern; die Resultate sind zu studieren und diese Projekte zu intensivieren.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung und damit das Globale Lernen müssen in die obligatorischen Lehrpläne aufgenommen werden. Es geht dabei vor allem darum, bei Schülerinnen das Interesse an anderen Kulturen zu wecken, vernetzt zu denken und das Verantwortungsgefühl als Mitglieder der Zivilgesellschaft zu stärken.
- Das Fernsehen muss sich an dieser Bildungsoffensive beteiligen.
Filmpublizistik
Die Filmpublizistik trägt vor allem in ihrer populärsten Form, der Kritik oder Besprechung, die Filmkunst an die Öffentlichkeit. Ohne Resonanz in Zeitungen und Zeitschriften, TV und Radio – seit einigen Jahren immer mehr auch im Internet –, blieben viele, vor allem Filme für ein kleineres Zielpublikum, sperrige oder auch Werke aus weniger bekannten Regionen, vom breiten Publikum unbemerkt.
Heute gibt es in der Schweiz keine Tageszeitung mehr, die sich einen Filmredaktor mit Vollzeit-Pensum leistet. Die grosse Mehrheit der Besprechungen schreiben filmhistorisch ungebildete Freischaffende, deren Honorare nicht das Überleben sichern: ein »Nebenerwerb« bestreitet häufig den grösseren Teil des Einkommens. Folge ist eine »Deprofessionalisierung« – von einer Vielfalt der Werte und Interpretationen kann also nicht mehr die Rede sein.
Der Niedergang des filmkritischen Metiers (als Produktions- und Existenzgrundlage) bringt auch die übrige Filmpublizistik in Schieflage: Wer nicht im Beruf alltäglich sein Wissen reproduzieren und erweitern kann, fällt auch als Fachautor aus, und damit fehlen die profilierten Schweizer Stimmen, die unserem Schaffen international Resonanz verschaffen können.
Fachkritik und Filmpresse sind für eine praktizierte Vielfalt der Filmkultur unverzichtbar – für die Rezeption so gut wie für den Diskurs der Filmschaffenden. Subventionierte und gebührenfinanzierte Medien müssen über die Ankündigung von Ereignissen hinaus filmpublizistische Leistungen erbringen.
- Angesichts der generellen ökonomischen und strukturellen Medienkrise muss der kulturelle Service Public der Medien im Sinne einer Gesamtkonzeption angegangen werden.
- Es ist Aufklärungsarbeit zu leisten über die Wichtigkeit einer freien kulturellen Berichterstattung und einer professionellen Filmkritik als Voraussetzung für eine vielfältige Filmkultur.
- Die Schweizer Filmperiodika müssen engagiert unterstützt werden und es soll namentlich deren Verbreitung unter Jugendlichen (Abonnements) gefördert werden.
- Es sind Massnahmen zu prüfen, das zunehmende Versagen der Tagespresse durch publizistische Gegenprojekte zu kompensieren, die landesweit den Zugang zur ganzen Vielfalt des Filmschaffens und die qualifizierte Auseinandersetzung mit ihm ermöglichen. Dazu sind gute Arbeitsbedingungen für die Redaktorinnen und Redaktoren – auch in finanzieller Hinsicht – unabdingbar. Eine Verlagerung der professionellen Arbeit der Kritik in die unhonorierte Blogosphäre kann keine Lösung sein.
- Im Hinblick auf den drohenden Ausfall der Fachkritik in kleinen Zeitungen sind genossenschaftlich organisierte Manuskriptdienste (wie der Schweizer Feuilleton-Dienst) zu entwickeln. Es ist zu klären, welche Projekte sinnvoll sind, damit sich das interessierte Publikum über die Angebotsvielfalt informieren und Neues entdecken kann – namentlich auch neue Kombinationen von Druck- und Onlineversionen; der Medienverbund ist innovativ zu entwickeln.
- Die Presseförderung muss vor allem qualitativen Kriterien Folge leisten. Fördermassnahmen müssen daran geknüpft werden, dass eine kulturelle Leistung erbracht wird, die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden durch Mindeststandards gesichert sind und diese ihre Unabhängigkeit bewahren können.
- Das lokale Radio und Fernsehen hat wie die SRG zum Service Public, zur Präsenz der Vielfalt und zur Auseinandersetzung beizutragen.
Vielfalt der Produktion und der Formen
Von vielen Filmen, die ästhetisch oder politisch Geschichte schreiben, weil sie gegen die bestehenden Verhältnisse Einspruch erheben und deswegen in Nyon oder Locarno von sich reden machen, gelangt nur wenig in unsere Kinos – und erst recht nicht in solche abseits der sogenannten Grossregionen. Auch unser Fernsehen leistet wenig zum Zugang, zur Verbreitung und Diskussion solcher Werke, die nur ausnahmsweise marktgängig sein können.
Wenn unsere Filmschaffenden die weltweite Vielfalt des innovativen Schaffens nicht wahrnehmen und sich mit dessen Provokationen nicht auseinandersetzen, führt das zwangsweise zu einem reduzierten Gesichtsfeld, zur Abschottung von den internationalen Bewegungen und deren Diskussionen, und damit zum Konformismus. Es braucht demgegenüber in erster Linie die Ermutigung und Förderung origineller und mutiger Autorinnen und Autoren, und den ideellen Austausch unter Kreativen.
Die heutige Förderung der Präsenz des Schweizer Films in unseren Kinos ist in dieser Situation ein zweischneidiges Schwert: zwar verhilft sie fragilen Filmen gelegentlich zur erhofften Prolongation, doch verdrängt sie ausländische Filme, deren Rezeption für unsere Filmkultur und unser Filmschaffen ebenso wichtig ist.
- Die Förderung ist auf die Produktion, Diffusion und Zugänglichkeit einer breiten Vielfalt an Formen und Gattungen zu fokussieren.
- Die Produktionsförderung muss innovative Autorinnen und Autoren und die Kontinuität ihres Arbeitens besonders unterstützen.
- Experimentelle Formen und fragile Gattungen sind engagiert zu fördern.
- Austauschprogramme, Auslandstipendien und Ateliernutzungen für Filmschaffende sind zu fördern.
- Der Qualitätsdiskurs unter den Filmschaffenden und die ästhetische Weiterbildung müssen angeregt werden.
- Die Posten in der Film-Sektion des BAK sind durch fachlich gebildete, kulturpolitisch erfahrene und im Kulturleben verankerte Persönlichkeiten zu besetzen.
Statistik, Monitoring, Einbezug der Zivilgesellschaft
Die Vorbereitung sämtlicher Expertenbeiträge war behindert durchs Fehlen von Zahlen, mit denen eine kulturpolitische Analyse begründet und eine förderpolitische Argumentation gestützt werden kann. Nur der Filmbereich kennt gewisse statistische Daten, doch indizieren sie das Marktgeschehen im kommerziell betriebenen Kino, nicht den wirklichen kulturellen Prozess. Das Kulturförderungsgesetz schafft eine Grundlage für eine Kulturstatistik (Art. 27 KFG), wie sie für das Monitoring der Entwicklungen im Bereich der kulturellen Vielfalt und für den öffentlichen Diskurs über die Umsetzung der Konvention unerlässlich ist. Die Experten empfehlen:
- Statistiken und Auswertungen dürfen nicht nur oder primär ökonomischen Bedürfnissen dienen; sie müssen auch kulturpolitischen Gesichtspunkten gerecht werden und verlässliche Aussagen zum filmkulturellen Angebot machen. Die bestehenden Lücken, die Tätigkeiten ausserhalb des gewinnorientierten Kinos betreffen, müssen geschlossen werden. Neben quantitativen werden auch qualitative Aussagen benötigt.
- Der Bund ist (zusammen mit Fachgremien) für das Monitoring zur digitalen Entwicklung besorgt, um rechtzeitig, wenn möglich proaktiv, Strukturen und gesetzliche Grundlagen anpassen zu können.
- Es ist auf Bundesebene, wie von den Kulturschaffenden seit Jahren gefordert, ein Kulturrat zu schaffen, der das Departement und den Bundesrat in allen Kulturfragen berät.
- Es ist im Sinne des Artikels 11 der Konvention ein Konsultativorgan zu schaffen, das die wirkungsvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Konvention gewährleistet.
- Es ist ein zivilgesellschaftlich geführtes Observatoire zu schaffen, das
- die Entwicklungen des Kulturlebens, namentlich auch der kulturellen Vielfalt, beobachtet;
- die Bedürfnisse nach kultureller Förderung im Kulturleben eruiert und Studien zur Wirkungskontrolle kulturfördernder Aktivitäten erstellt und publiziert;
- als ständiger Dialogpartner des Bundesamts für Statistik an der Erarbeitung seiner Indikatoren und seiner Strategien im Kulturbereich mitwirkt;
- den Bund in Bezug auf die Politik zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt berät und ihm die Angaben für den alle vier Jahre zu erstellenden Bericht an die UNESCO (nach Art. 9 Abs. a der Konvention) liefert.
- Die Vorbereitung des Observatoire ist mit ausreichender personeller und Mittelausstattung zügig voranzutreiben.
- Im Bundesamt muss eine Stelle geschaffen werden, die den Link zwischen dem Observatoire, dem Konsultativorgan, den übrigen Akteuren und den Behörden fachlich qualifiziert betreut.
- Die Zuschauerforschung der SRG und die Forschung des BAKOM müssen ihren Beitrag zur Qualitätsermittlung, zum Nachweis der Vielfalt und zur Wirkungskontrolle ihrer Service-Public-Leistungen leisten (z.B. zur Optimierung der effektiven Reichweite der Kultursendungen – zumal bei der Jugend).
- Das Bundesamt für Kultur wird beauftragt, Geschäfte und Projekte in allen Bereichen (von der Sozial- bis zur Finanzpolitik) auf ihre Kulturverträglichkeit hin zu prüfen.
Originaltext: deutsch
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Die Experten der Gruppe
Hansjörg Beck. Betreibt Landkinos in Wohlen, Liestal, Reinach, Gstaad; Mitglied der Arbeitsgruppe Digitales Kino der Schweizer Kinobranche. hjbeck@rex-wohlen.ch
Daniel Gassmann. Ethnologe. Mitarbeiter der Fachstelle Filme für eine Welt; Stiftung Bildung und Entwicklung. mail@filmeeinewelt.ch
Mathias Knauer (Leitung). Musikwissenschaftler, Filmemacher und Publizist. Vorstandsmitglied der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt. info@lemmata.ch
Robert M. Richter. Filmpublizist und Festivalberater. Geschäftsführer von Cinélibre (Verband Schweizer Filmklubs und nicht-gewinnorientierter Kinos). robert.richter@datacomm.ch
Nina Scheu. Journalistin. Vorstandsmitglied Schweizer Verband der Filmjournalistinnen und Filmjournalisten SVFJ / ASJC. mail@ninascheu.ch
Heinz Urben. Medienpädagoge. Co-Leitung »Kinokultur in der Schule« und Mitglied der Geschäftsleitung Solothurner Filmtage. info@achaos.ch